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   ArbG Mainz, 16.06.2009 - 3 Ca 2376/08   

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ArbG Mainz, 16.06.2009 - 3 Ca 2376/08 (https://dejure.org/2009,37820)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 16.06.2009 - 3 Ca 2376/08 (https://dejure.org/2009,37820)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 3 Ca 2376/08 (https://dejure.org/2009,37820)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Mainz, 16.06.2009 - 3 Ca 2376/08
    Damit wird zugleich eine etwaige unbefristete Arbeitszeiterhöhung aufgrund Vereinbarung aufgehoben (BAG vom 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - AP Nr. 6 zu § 307 BGB).

    Die Vorschriften des TzBfG sind auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen nicht anwendbar (zur befristeten Arbeitszeiterhöhung insbesondere BAG vom 27.07.2005 aaO).

    Allerdings stellt jedenfalls die befristete Änderung der synallagmatischen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eine Änderung des Hauptleistungsversprechens dar, die einer Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt (BAG vom 27.07.2005 aaO mit ausführlicher Begründung).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 27.07.2005 aaO, 18.06.2008 - 7 AZR 245/07 - nicht veröffentlicht).

    Dieser Grundsatz, der vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31.12.2001 geltenden Rechtslage entwickelt wurde, gilt auch für die nach §§ 307 ff. BGB vorzunehmende Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Befristungsvereinbarungen (BAG vom 27.07.2005 aaO).

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 245/07

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus ArbG Mainz, 16.06.2009 - 3 Ca 2376/08
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 27.07.2005 aaO, 18.06.2008 - 7 AZR 245/07 - nicht veröffentlicht).

    Diese Umstände sind vielmehr bei der Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 BGB zu Gunsten des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG 18.06.2008 aaO).

    Dieses Interesse wird durch die Befristung der Arbeitszeiterhöhung beeinträchtigt (BAG 18.06.2008 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 426/09

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Inhaltskontrolle - unangemessene

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16. Juni 2009, Az: 3 Ca 2376/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Von einer wiederholenden Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und stattdessen Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 16. Juni 2009, Az. 3 Ca 2376/08 (Bl. 126 ff. d. A.).

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16. Juni 2009, Aktenzeichen 3 Ca 2376/08, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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